Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 02.12.2009 wurde eine neue Beitragsordnung beschlossen. Neben einem Grundbeitrag für die Verwaltungskosten wird ein individueller Spartenbeitrag erhoben, den jede Sparte selbst festlegt.
Beitragsordnung ab 01.01.2010
Mitteilung über die Spartenzugehörigkeit


















